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Formalien

Ehevertrag: Gestaltet eure Liebe mit euren Regeln

8 min

Gastbeitrag von Anwalt Niklas Clamann

Der Ring schmückt deine Hand, die Hochzeitsplanung ist in vollem Gange. Doch zwischen den romantischen Hochzeitsträumen und der glücklichen Ehe liegt auf der Checkliste Hochzeit ein entscheidender Schritt: Der Ehevertrag. Wir begleiten dich durch die Welt des Ehevertrags und erklären dir, warum er nicht nur ein Blatt Papier ist, sondern deine Liebe schützen kann.

Ehevertrag – Was ist das?

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, den ihr vor oder während eurer Ehe schließt. In ihm regelt ihr eure finanziellen und rechtlichen Beziehungen. Im Wesentlichen ermöglicht dir der Ehevertrag, die gesetzlichen Standardregelungen auf euch als Paar abzustimmen und individuelle Absprachen zu treffen, die euren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

Der Ehevertrag kann verschiedene Themen abdecken, etwa Vermögensverhältnisse, Unterhaltszahlungen und Absicherungen im Todesfall. Dabei dient er nicht nur dazu, mögliche Unsicherheiten zwischen euch zu beseitigen und so Streitigkeiten vorzubeugen. Er zeigt, dass ihr füreinander in jeder erdenklichen Situation nur das Beste wollt und dafür faire Regelungen und Kompromisse eingeht. Ein Ehevertrag ist, romantisch betrachtet, Ausdruck deiner Verantwortung und Voraussicht, um eure Liebe zu schützen und auch in rechtlicher Hinsicht ein stabiles Fundament für eure Zukunft zu schaffen.

Ehevertrag – Wann ist es sinnvoll?

Der Standardfall im deutschen Familienrecht ist eine Ehe mit „klassischen“ Rollenbildern: Es gibt einen Alleinverdiener, Kinder und kein nennenswertes Vermögen. Ein Ehevertrag könnte sich für euch lohnen, wenn ihr vom klassischen Rollenbild abweicht. Aber auch in anderen Situationen lohnt es sich, über einen Ehevertrag nachzudenken. Dazu gehören:

  • Ungleiches Vermögen vor der Ehe: Du oder dein Partner bzw. deine Partnerin bringt erhebliches Vermögen oder ein Unternehmen in die Ehe ein? Ein Ehevertrag kann klarstellen, wie dieses Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden soll, um so Konflikte zu vermeiden.
  • Kinder aus früheren Beziehungen: Wenn ihr in einer Patchworkfamilie mit Kindern lebt, kann ein Ehevertrag die finanzielle Absicherung dieser Kinder regeln und z.B. sicherstellen, dass ihre Erbansprüche geschützt sind.
  • Unternehmensbeteiligungen: Ist einer von euch Inhaberin oder Mitinhaber eines Unternehmens, kann ein Ehevertrag wie ein Schutzschild über diese finanzielle Unabhängigkeit gespannt werden.
  • Zukünftige Erbschaften: Erwartest du oder dein Partner bzw. deine Partnerin eine große Erbschaft, lässt sich mit dem Ehevertrag festlegen, wie mit ihr umgegangen und ob sie unter euch aufgeteilt wird.

In diesen und ähnlichen Situationen bietet ein Ehevertrag dir nicht nur Klarheit, sondern auch emotionale Sicherheit. Er schafft Raum für offene Kommunikation und ermöglicht es euch als Partnern, gemeinsame Entscheidungen für eure Ehe zu treffen.

Ehevertrag – Wann wird keiner benötigt?

Wie es Situationen gibt, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist, ist er in anderen Fällen möglicherweise nicht nötig:

  • Gemeinsames Schuldenmanagement: Wenn ihr vorhabt, eure Schulden gemeinsam zu bewältigen und finanzielle Belastungen gleichermaßen zu tragen, kann ein Ehevertrag überflüssig sein. Entscheidend ist dabei eine klare und offene Kommunikation über eure finanziellen Verhältnisse.
  • Gleiches Karriere- und Lebensziel: Verfolgt ihr einen ähnlichen Karriere- und Lebensweg, kann die Notwendigkeit eines Ehevertrags minimiert werden. Beachte dabei, dass eure Lebensumstände sich auch ändern können und einen Ehevertrag vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt nötig machen.

Es ist wichtig, dass du die rechtlichen Aspekte nicht ignorierst, auch wenn du dich gegen einen Ehevertrag entscheidest. Am besten ist, wenn du eure individuellen Umstände berücksichtigst und evaluierst, ob ein Ehevertrag in eurer Situation einen wirklichen Mehrwert bietet.

Ehevertrag – Was gilt ohne?

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Besonders markant sind sie beim Güterstand und beim Versorgungsausgleich.

Der Güterstand

Mit der Wahl des Güterstandes legst du eure Vermögensverhältnisse fest! Ohne Ehevertrag lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass ihr während der Ehe euer getrenntes Vermögen behaltet und jeder für sich wirtschaftet. Kommt es zur Scheidung, überträgt der- oder diejenige mit dem höheren Vermögenszuwachs während der Ehe die Hälfte davon an den oder die Andere.

Der Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich eurer Altersvorsorge! Trefft ihr keine andere Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt. Ihr gebt dann jeweils die Hälfte eurer Versorgungsansprüche (z.B. Rentenpunkte) an den Anderen ab.

Ehevertrag – Wie wird er geschlossen?

Der richtige Zeitpunkt für den Ehevertrag

Es gibt keinen starren Zeitpunkt, zu dem ihr als Paar einen Ehevertrag schließen müsst. Der richtige Moment hängt von euren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Ob vor der Hochzeit, am Anfang der Ehe oder sogar nach vielen Jahren – einen Ehevertrag solltest du erwägen, wenn eure aktuelle Situation und eure Zukunftspläne es erfordern.

Auch ein einmal geschlossener Ehevertrag muss nicht für immer bestehen bleiben. Ihr könnt ihn immer wieder anpassen und aktualisieren oder sogar aufheben.

Wie wird ein Ehevertrag erstellt?

Der Weg zum Ehevertrag beginnt mit einem offenen und ehrlichen Gespräch zwischen dir und deinem Partner oder deiner Partnerin. Hier geht es darum, eure ganz persönlichen Wünsche, Bedenken und Erwartungen für eure gegenseitige Absicherung in der Zukunft zu besprechen.

Nach diesem initialen Gespräch ist es ratsam, euch an einen qualifizierten Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht zu wenden. Ein Anwaltstermin ist nicht verpflichtend, ihr könnt den Ehevertrag auch ohne Beratung aufsetzen und so Kosten sparen. Doch Anwälte können euch dabei helfen, eure Bedürfnisse zu verstehen und sie rechtssicher in einem Vertrag unterzubringen. Sie bieten euch mehr als nur rechtlichen Rat, sondern ermöglichen euch eine neutrale Vermittlung und unterstützen euch dabei, Stolpersteine zu umgehen und mögliche Unklarheiten zu beseitigen.

Auf die anwaltliche Beratung folgt der Gang zum Notar oder zur Notarin mit dem Ehevertrag. Hier wird geprüft, ob euer Ehevertrag im Einklang mit dem Gesetz steht und ihr werdet über die Konsequenzen eurer Vereinbarung aufgeklärt.

Der finale Schritt ist die gemeinsame Unterzeichnung des Ehevertrags im Beisein des Notars oder der Notarin. Zu diesem Zeitpunkt solltet ihr den Vertrag vollständig verstanden und keine offenen Fragen mehr haben.

Welchen Inhalt kann ein Ehevertrag haben?

Die möglichen Regelungen in einem Ehevertrag sind so vielfältig, dass wir sie nicht alle aufzählen können. Einige der relevantesten sind:

Regelungen zum Güterstand

Ursprünglich wurden Eheverträge nur zur Klärung des Güterstands geschaffen. Entscheidet ihr euch gegen eine Zugewinngemeinschaft, müsst ihr das zwingend in einem Ehevertrag festhalten. Alternativ könnt ihr die Gütertrennung vereinbaren, bei der es bei Auflösung der Ehe keine Ausgleichszahlung gibt. Wollt ihr nur bestimmte Vermögenswerte wie eine Immobilie aus dem Ausgleich ausschließen, nennt sich dieser Güterstand modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Beispiel - Regelungen zum Güterstand

Lisa und Mona stehen kurz vor ihrer Hochzeit. Lisa ist Inhaberin eines florierenden Blumenladens, während Mona als Architektin tätig ist. Beide haben vor, eine gemeinsame Immobilie zu erwerben. In ihrem Ehevertrag legen sie fest, dass Lisas Blumenladen, den sie schon vor der Ehe besaß und Monas Architektenbüro vom Ausgleich ausgeschlossen werden sollen. Mit dieser modifizierten Zugewinngemeinschaft wollen sie ihre berufliche Unabhängigkeit wahren. Nach einigen Jahren Ehe trennen sich Lisa und Mona einvernehmlich. Lisa übernimmt die gemeinsame Immobilie und leistet Mona eine Ausgleichszahlung für ihren Anteil. Ihre berufliche Selbständigkeit ist durch den Ausschluss der Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich gesichert.

Regelungen zum Versorgungsausgleich

Wollt ihr keinen Versorgungsausgleich durchführen lassen, könnt ihr ihn im Ehevertrag ausschließen. Das kann sinnvoll sein, wenn ihr beide eine ausreichende Altersvorsorge aufgebaut habt.

Alternativ könnt ihr vereinbaren, dass ein einmaliger Geldbetrag gezahlt oder eine Immobilie übertragen wird, um die Altersvorsorge des Partners oder der Partnerin zu gewährleisten.

Beispiel – Regelungen zum Versorgungsausgleich

Sarah und Tim sind beide 40 Jahre alt und planen ihre Hochzeit. Sarah arbeitet seit ihrem 23. Lebensjahr bei einer Krankenversicherung und hat bereits eine solide betriebliche Altersvorsorge aufgebaut. Tim hingegen hat einige Jahre Aushilfsjobs ausgeführt, bevor er mit seinem Technik-Start-Up sehr erfolgreich wurde. Er verfügt über zwei Eigentumswohnungen, über deren Mieteinnahmen er seine Altersvorsorge sichern kann. Sie haben vor der Ehe ausführliche Gespräche über ihre finanzielle Unabhängigkeit und Altersvorsorge geführt und sind der Meinung, dass sie eine Ausgleichszahlung nicht brauchen. Nach einigen Jahren entscheiden sich Sarah und Tim, getrennte Wege zu gehen. Aufgrund des im Ehevertrag ausgeschlossenen Versorgungsausgleichs müssen sie ihre Rentenansprüche nicht miteinander teilen und können finanziell unabhängig in ihre nächste Lebensphase treten.

Regelungen zum Unterhalt

Der Ehevertrag kann Regelungen zum Ehegatten- oder Kindesunterhalt enthalten. Diese Unterhaltszahlungen dienen dazu, wirtschaftlich schwächere Teile in eurer Beziehung abzusichern. Dabei gilt grundsätzlich, dass ihr als Erwachsene für euren Unterhalt selbst aufkommen müsst und Zahlungen nur in geringerem Umfang verpflichtend sind. Für eure Kinder müsst ihr immer gemeinsam aufkommen und sie auch finanziell schützen und unterstützen.

Wegen seiner Schutzwirkung kann der Unterhalt im Ehevertrag kaum begrenzt oder ausgeschlossen werden. Du hast aber immer die Möglichkeit, einen höheren Unterhalt im Ehevertrag zu vereinbaren, wenn einer von euch gut verdient und will, dass seine Familie auch im Scheidungsfall ein sicheres finanzielles Fangnetz hat.

Beispiel – Regelungen zum Unterhalt

Anna und Michael, beide 35 Jahre alt, haben sich nach ihrer Hochzeit vor 5 Jahren dafür entschieden, dass Michael bei den gemeinsamen Kindern zuhause bleibt und ihr den Rücken freihält, während Anna eine erfolgreiche Karriere als Psychotherapeutin aufbaut. Hierdurch verpasst er Karrierechancen, die er auch bei einem späteren Berufseinstieg nicht mehr nachholen können wird. Inzwischen erkennen beide die finanziellen Opfer, die Michael für die Familienplanung und Haushaltsführung gebracht hat. Sie entscheiden sich, einen Ehevertrag aufzusetzen. Darin vereinbaren sie, dass Anna Michael im Falle einer Scheidung für die Hälfte seiner Zeit als Hausmann 45% ihres Nettoeinkommens als Ehegattenunterhalt zahlt, um seine einseitige berufliche Opferbereitschaft auszugleichen.

Regelungen zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Ehevertrag auf das gesetzliche Erbrecht zu verzichten. Nach dem Gesetz erbt ihr als Eheleute den sogenannten Pflichtteil voneinander. Dabei handelt es sich um den Mindestanteil am Erbe, der nahen Verwandten zusteht. Er besteht unabhängig von einem möglichen Testament.

Wie viel du gesetzlich von deinem Partner oder deiner Partnerin erbst, hängt davon ab, welchen Güterstand ihr vereinbart habt und ob er oder sie Kinder hat. Der Verzicht auf den Erbteil ermöglicht es deinem Partner oder deiner Partnerin, seinen Nachlass individuell nach den eigenen Wünschen zu regeln.

Beispiel – Regelungen zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

Hans hat während seiner Ehe mit Eric ein beachtliches Vermögen aufgebaut, darunter auch eine wertvolle Immobilie. Die beiden wollen sicherstellen, dass sein Vermögen im Todesfall gerecht zwischen ihren Kindern Anton und Nina aufgeteilt wird. Da sie bereits zu Lebzeiten klare Vorstellungen davon haben, wie die Vermögensverteilung erfolgen soll, beschließen sie einen Ehevertrag mit Pflichtteilsverzicht abzuschließen. Hans und Eric vereinbaren, dass sie im Falle ihres Todes gegenseitig auf den Pflichtteil verzichten. Hans berücksichtigt in seinem Testament die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Situationen seiner Kinder und bedenkt Anton mit 6/10 seines Vermögens und Nina mit 4/10 seines Vermögens. Bei seinem Tod wird sein Erbe nach seinem letzten Willen aufgeteilt, Eric erhält keinen Anteil am Erbe. Hätten sie den Pflichtteilverzicht nicht erklärt, würde Eric 3/8 von Hans‘ Nachlass erben.

Grenzen der möglichen Regelungen

Bei der Gestaltung eures Ehevertrags steht eure Absicht, faire und ausgewogene Regelungen zu schaffen im Vordergrund. Die rechtlichen Grenzen sollen dabei sicherstellen, dass euer beider individuellen Bedürfnisse und Wünsche angemessen berücksichtigt werden.

Deshalb dürfen Eheverträge keine Regelungen enthalten, die moralisch fragwürdig sind. Dazu gehören zum Beispiel die einseitige Benachteiligung eines Partners oder einer Partnerin durch Entzug der finanziellen Absicherung oder das Verbot, zu arbeiten.

Auch Vereinbarungen zu Kindern im Ehevertrag sind nur bedingt möglich. Ihre Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden, indem beispielsweise einer von euch von der Erziehung im Scheidungsfall ausgeschlossen oder ihr Unterhalt im Ehevertrag gekürzt wird.

Schließlich darf ein Ehevertrag niemals unter Zwang oder Druck zustande kommen. Wenn du dich mit den aktuellen Regelungen unsicher fühlst, ist es das Beste, deinen Partner oder deine Partnerin offen darauf anzusprechen. Ein fairer Ehevertrag basiert auf Wohlwollen und Vertrauen, sodass ihm beide Partner freiwillig und in Kenntnis aller Konsequenzen zustimmen wollen.

Wie viel wird dich ein Ehevertrag kosten?

Die Kosten des Ehevertrags sind sicher nicht der romantischste Aspekt, aber dennoch ein notwendiger wie die Unterlagen Hochzeit. Deshalb wollen wir die Grundsätze beleuchten, denn eine klare Vorstellung darüber kann dir helfen, diesen Schritt besser zu planen.

Wie viel euer Ehevertrag kosten wird, hängt vom Wert eures Ehevertrags ab. Er ist so hoch wie die Summe eurer beiden Vermögen.

  • Immer fallen für einen Ehevertrag Notarkosten an. Die einfache Gebühr für den Notar kannst du in der Tabelle (Tabelle B) anhand des Werts eures Ehevertrags ablesen. Für die Beratung und Unterzeichnung eines Ehevertrags beim Notar fällt immer das Doppelte der Gebühr an.
  • Hinzukommen die Rechtsanwaltskosten, wenn ihr den Ehevertrag anwaltlich aufsetzen lasst. Auch diese Gebühr bestimmt sich nach eurem gemeinsamen Vermögen. Für einen Ehevertrag fällt beim Anwalt meistens das 1,3fache der Gebühr an. Die einfache Gebühr kannst du in dieser Tabelle ablesen.
  • Abschließend müsst ihr beim Notar und beim Anwalt noch Auslagenkosten für Telefon, Fax, Porto und Papier bezahlen sowie die 19% Umsatzsteuer.

Weitere wichtige Verträge zwischen Ehegatten

Es ist auch ratsam, über den Ehevertrag hinauszublicken und weitere wichtige Vereinbarungen auf dem Schirm zu haben. So können euch zum Beispiel Versorgungs-, Betreuungsvollmachten oder Testamente im Krankheits- oder im Todesfall absichern und vor schwierigen Entscheidungen in emotional aufgeladenen Situationen schützen.

Ehevertrag als Investition in die gemeinsame Zukunft

Die Welt des Ehevertrags mag auf den ersten Blick komplex wirken, aber in Wirklichkeit ist sie eine wertvolle Ressource für eure Liebe und Zukunft. Von der Absicherung von Vermögen bis zur Regelung von Erbansprüchen bietet sie euch die Möglichkeit, eure Beziehung auf eine faire und transparente Basis zu stellen. Dabei sind die Kosten für Ehevertrag nur anfänglich, die Vorteile, die er bringt aber langfristig. Ein Ehevertrag ist nicht das Ende, sondern der Beginn eurer gemeinsamen Zukunft.

Wir haben diesen Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Anwalt Niklas Clamann geschrieben. Als Experte im Familienrecht steht er dir bei der Beratung zum Ehevertrag zur Seite.